Tipp des Tages

Rechtstipp: Reiserecht - Sind die Flugzeugtüren noch offen, müssen "Bummler" mitgenommen werden

Kommen fünf Reisende, die als Gruppe zusammengebucht hatten, erst nach dem auf der Bordkarte angegebenen Gate-Schluss am Flugsteig an, so müssen sie mitgenommen werden, wenn das Boarding noch nicht abgeschlossen ist, die Flugzeugtüren noch geöffnet sind, und weitere Passagiere am Flugzeug auf ihren Einstieg warten. Werden sie dennoch von einem Mitarbeiter der Airline nicht an Bord gelassen, so haben sie Anspruch auf die Entschädigungszahlung nach der Fluggastrechteverordnung (hier in Höhe von 600 €). Es wäre kein organisatorischer Ablauf gestört worden, und der Fluggesellschaft sei es zuzumuten gewesen, die fünf Fluggäste noch einsteigen zu lassen. (LG Frankfurt am Main, 2-24 S 93/24) - vom 05.06.2025

Steuertipp: Ein Ein-Personen-Haushalt im Elternhaus kann ein "doppelter Haushalt" sein

Bei einer doppelten Haushaltsführung reicht ein Ein-Personen-Haushalt aus, um Werbungskosten geltend zu machen. Eine finanzielle Beteiligung an den Lebenshaltungskosten ist in solchen Fällen nicht erforderlich, »denn die Kosten der Lebensführung eines Ein-Personen-Haushalts werden denknotwendig von dieser einen Person getragen«. Lebt ein lediger Mann während seines Studiums und der späteren Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter in verschiedenen Städten, behält er aber seinen Lebensmittelpunkt dauerhaft im Obergeschoss des Elternhauses, so kann er Kosten für eine doppelte Haushaltsführung in der Steuererklärung geltend machen. Es dürfen nicht nur die Fahrtkosten zum Lebensmittelpunkt anerkannt werden. Ein eigener Hausstand liege vor. Auch wenn, wenn die Wohnung unentgeltlich von den Eltern überlassen wird. Entscheidend ist, dass die Wohnung eigenständiges Wohnen und Wirtschaften erfordert. (BFH, VI R 12/23) - vom 29.04.2025