Tipp des Tages

Rechtstipp: Arbeitsrecht - Permanent-Überwachung per Video muss nicht hingenommen werden

Wurde ein ehemaliger Mitarbeiter eines Stahlverarbeitungsbetriebs über 22 Monate lang am Arbeitsplatz nahezu lückenlos von insgesamt 34 hochauflösende Kameras überwacht, obwohl er der Überwachung ausdrücklich widersprochen hatte, so steht ihm wegen dieses schweren Eingriffs in das allgemeine Persönlichkeitsrecht eine Entschädigung zu (hier in Höhe von 15.000 €). Das gelte auch dann, wenn er im Arbeitsvertrag unterschrieben hatte, dass »im Rahmen der Zweckbestimmung des Arbeitsverhältnisses und unter Beachtung der Vorschriften des Datenschutzes (…) personenbezogenen Daten verarbeitet werden können.« Die Maßnahmen waren unverhältnismäßig, weil zum Beispiel kontrolliert werden konnte, ob und wann er sich auf dem Weg zum Büro, zum Pausenraum oder zum WC befand. Konnten durch »Zoomen" auch Gesichter und Mimik der Mitarbeiter deutlich erkennbar gemacht werden, so werde das Persönlichkeitsrecht verletzt. Das Argument des Arbeitgebers, die Kameras seien aus Diebstahls- und Arbeitssicherheitsgründen angebracht, war zu dünn. (LAG Hamm, 18 SLa 959/24) - vom 28.05.2025

Steuertipp: Kindergeld für Enkel nur bei Zusammenleben mit den Großeltern

Großeltern erhalten Kindergeld für ihre Enkel nur, wenn diese im selben Haushalt leben. Zieht der Enkel in eine eigene Wohnung – selbst im gleichen Haus –, entfällt der Anspruch auf Kindergeld. Im Fall des Hessischen Finanzgerichts wurde das Kindergeld aufgehoben, nachdem die Enkelin in eine separate Wohnung umzog. Die Klage der Großmutter gegen die Entscheidung blieb erfolglos, da mit dem Umzug keine Haushaltsgemeinschaft mehr bestand. (Urteil vom 4.9.2025, 11 K 566/21)