Rechtstipp: Freiwillig Krankenversicherte sind keine Pflichtversicherten
Betriebsrentner, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind, haben keinen Anspruch auf den vom Gesetzgeber für Pflichtversicherte eingeführten "Freibetrag auf beitragspflichtigen Einnahmen aus Versorgungsbezügen". Darin liege keine verfassungsrechtliche Ungleichbehandlung. Pflichtversichert habe ihre Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung "durch eine ausreichend lange Zeit der Zugehörigkeit zur Sozialversicherung erlangt". Das durfte der Gesetzgeber bei der Bestimmung, für wen der Freibetrag gelten soll, als Privileg berücksichtigen. (BSG, B 12 KR 9/23 R u. a.) - vom 05.11.2024
Steuertipp: Private Leasingsonderzahlung muss auf die Laufzeit verteilt werden
Eine Leasingsonderzahlung für ein von einem Arbeitnehmer privat geleastes Auto, das auch für berufliche Fahrten genutzt wird, kann nicht (mehr) im so genannten Abflussjahr sofort grundsätzlich in voller Höhe als sofort abziehbare Werbungskosten berücksichtigt werden. Die Sonderzahlung müsse über den gesamten Leasingzeitraum verteilt werden. Denn bei der Zahlung handele es sich um eine Vorauszahlung, die wirtschaftlich den Fahrten des gesamten Nutzungszeitraums zuzurechnen ist. (BFH, VI R 9/22) - vom 21.11.2024