16.01.2026
Verbraucher sollen ein neues Recht auf Reparatur bekommen. Es soll für bestimmte technische Geräte wie insbesondere Waschmaschinen, Kühlschränke und Smartphones gelten. Hersteller sollen künftig verpflichtet sein, diese Produkte mehrere Jahre zu einem angemessenen Preis zu reparieren. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) vor.
Das Recht auf Reparatur soll mehrere Jahre geltend gemacht werden können; zum Beispiel bei Waschmaschinen für mindestens zehn Jahre und bei Smartphones für mindestens sieben Jahre. Es soll für alle Produkte gelten, für die die Hersteller bereits nach geltendem Recht Ersatzteile für eine bestimmte Zeit vorrätig halten müssen. In dieser Zeit sollen sie die Produkte künftig auch reparieren müssen.
Laut BMJV wird das neue Recht auf Reparatur insbesondere nach Ablauf der Gewährleistungsfrist relevant, wenn also keine Mängelgewährleistungsrechte gegen den Verkäufer mehr bestehen. Es greift aber auch, wenn ein Produkt nicht schon bei Gefahrübergang mangelhaft war, sondern der Mangel erst später entstanden ist, oder wenn sich nicht beweisen lässt, dass der Mangel schon von Anfang an bestand.
Der Gesetzentwurf stellt klar: Lässt sich ein Produkt nicht reparieren, obwohl bei dieser Art von Produkt eine Reparierbarkeit normalerweise erwartet werden kann, begründet das einen Sachmangel – und der Käufer kann Gewährleistungsrechte geltend machen.
Hersteller dürfen zudem künftig grundsätzlich keine Software einsetzen oder technische Schutzmaßnahmen nutzen, die eine Reparatur behindern. Das gilt auch für eine Reparatur durch unabhängige Dritte oder eine Reparatur unter Verwendung anderer als der Originalersatzteile.
Weiter soll sich das Recht auf Mangelgewährleistung bei einer Entscheidung für eine Reparatur von zwei auf drei Jahre verlängern. Das soll Verbraucher dazu bewegen, das Gerät reparieren statt austauschen zu lassen.
Der Gesetzentwurf geht auf die EU-Richtlinie zum Recht auf Reparatur zurück.
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, PM vom 15.01.2026