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01.10.2025

Amtsgerichte: Sollen gestärkt werden

Die Bundesregierung will die Zuständigkeit der Amtsgerichte in Zivilsachen stärken. Dazu hat sie den "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen" (BT-Drs. 21/1849) eingebracht.

Vorgesehen ist, den in § 23 Gerichtsverfassungsgesetz geregelten Zuständigkeitsstreitwert von bisher 5.000 Euro auf 10.000 Euro anzuheben. Die Grenze wurde zuletzt 1993 angepasst.

Darüber hinaus sollen bestimmte Sachgebiete streitwertunabhängig den Amts- oder Landgerichten zugewiesen werden – etwa nachbarschaftsrechtliche Streitigkeiten. Dagegen sollen Veröffentlichungsstreitigkeiten, Streitigkeiten aus Heilbehandlungen und Vergabesachen den Landgerichten zugewiesen werden. Das soll für eine weitergehende Spezialisierung sorgen.

Mit dem Entwurf will die Bundesregierung zudem eine gesetzliche Grundlage schaffen, damit Gerichte Kostenentscheidungen nach einer nachträglichen Änderung des Streit- oder Verfahrenswertes ändern können. Entsprechende Regelungen sind neben der Zivilprozessordnung auch für andere Verfahrensordnungen vorgesehen.

Anpassungen erfolgen ferner im Verbraucherstreitbeilegungsgesetz, im Unterlassungsklagengesetz, in der Verbraucherstreitbeilegungs-Informationspflichtenverordnung sowie in der Luftverkehrsschlichtungsverordnung, nachdem die Europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung eingestellt wurde. Schließlich wird eine irrtümlich aufgehobene Regelung im Gerichts- und Notarkostengesetz wieder eingeführt.

Das Bundeskabinett hatte den Entwurf am 27.08.2025 beschlossen. Dem Bundesrat ist er laut Vorlage "als besonders eilbedürftig" zugeleitet worden. Stellungnahme und Gegenäußerung liegen noch nicht vor.

Deutscher Bundestag, PM vom 30.09.2025